Teilnehmendenkarten (kostenlos)

Aufgrund der aktuell gültigen Hygiene-Schutz-Maßnahmen (siehe Evlks Zum Umgang mit der Corona Pandemie) erfassen wir - wie hinreichend bekannt sein sollte - in jeder unserer Veranstaltung alle Teilnehmenden mit ihren Kontaktdaten. Da dies im Eingangsbereich häufiger zu Verzögerungen und Unterschreitungen der Mindestabstände führt, können diese Teilnehmendenkarten hier heruntergeladen oder im Pfarramt abgeholt werden, um diese bereits im Vorfeld von zu Hause ausgefüllt mitzubringen und vor Ort abzugeben. Dies erleichtert und beschleunigt den Zugang. Insbesondere mit Blick auf die Christvespern wäre es schön, wenn viele davon Gebrauch machen.

 

Download:  Teilnehmendenkarte-Print4x

Vielen Dank und bleiben Sie behütet!

Neue Friedhofsgebührenordnung ab 01.01.2021 (Siebenkirchen)

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) ab 01. Januar 2021

für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Siebenkirchen

Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel, Oberseifersdorf, Wittgendorf, Ostritz, Leuba

2020_10_16_FriedhofsGebO_genehmigt06102020

Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Siebenkirchen Dittelsdorf die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist

  1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,

  2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat,

  3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist

  1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,

  2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht

  • für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung

  • für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte

  • für Bestattungsgebühren mit der Bestattung

  • für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.

(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.

(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

(4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist bis zum 30.6. des jeweiligen Jahres fällig.

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren

(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten.

(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 Gebührentarif

  1. Benutzungsgebühren

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

1.Reihengrabstätten

1.1

für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres Ruhezeit 10 Jahre

350,00 €

1.2

für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres Ruhezeit 25 Jahre bei Sarg

Ruhezeit 20 Jahre bei Urne

875,00 €

700,00 €

1.3

Ruhezeit 20 Jahre bei Sarg auf den Friedhöfen Ostritz, Leuba

700,00 €

2. Wahlgrabstätten

2.1

für Sargbestattungen (Ruhezeit 25 Jahre)

2.1.1

Einzelstelle

1.000,00 €

2.1.2

2.1.3

2.1.3.1

Doppelstelle

Einzelstelle (Ruhezeit 20 Jahre s.Pkt. 1.3)

Doppelstelle (Ruhezeit 20 Jahre s.Pkt. 1.3)

2.000,00 €

800,00 €

1.600,00 €

2.2

für Urnenbeisetzungen (Ruhezeit 20 Jahre)

2.2.1

Einzelstelle

800,00 €

2.2.2

Doppelstelle

1.600,00 €

2.3

Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten

nach 2.1.1.

40,00 €

nach 2.1.2

80,00 €

nach 2.1.3

40,00 €

nach 2.1.3.1

80,00 €

nach 2.2.1

40,00 €

nach 2.2.2

80,00 €

II. Gebühren für die Bestattung:

(Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)

1.1

Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre)

0 €

1.2

Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre)

540,00 €

1.3

Urnenbeisetzung

280,00 €

III. Umbettungen, Ausbettungen

Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.

IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr

Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 25,00 € pro Grablager.

V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle

-entfällt-

VI. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen

Die Gebühren enthalten die Kosten für Nutzung, FUG, Bestattung, Steinmetz und Gärtner für die Dauer der Ruhezeit.

1.

1.1

1.2.

1.3.

Gemeinschaftseinzelgräber, sowie einheitlich gestaltete Reiheneinzelgräber

für Sargbestattung (Ruhezeit 25 Jahre)

für Urnenbestattung (Ruhezeit 20 Jahre)

für Sargbestattung ( Friedhöfe Ostritz, Leuba- Ruhezeit 20 Jahre)

5.460,00 €

3.405,00 €

4.720,00 €

1.4.

Urnengemeinschaftsanlage pro Bestattung

3.225,00 €

  1. Verwaltungsgebühren
1.

Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen)

24,00 €

2.

Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen

24,00 €

3.

Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden

35,00 €

4.

Zweitausfertigungen von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung

10,00 €

5.

Ausfertigung einer Kopie der Friedhofsordnung oder Friedhofsgebührenordnung

5,00 €

6.

Bei vorzeitiger Aufgabe einer Grabstelle ist die gültige Friedhofsunterhaltungsgebühr bis zum Ende der Liegezeit zu entrichten.

Vorher ist eine schriftliche Genehmigung des Kirchenvorstandes einzuholen.

§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen

Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.

§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen

  1. Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung.

  2. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Zittauer Stadtanzeiger.

  3. Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme bei der Friedhofsverwaltung in Dittelsdorf und den Kirchvorstehern aus.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regional­kirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die Friedhofsgebührenordnungen von Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel vom 05.03.2014 , von Oberseifersdorf, Wittgendorf vom 15.08.2014 und von Ostritz, Leuba vom 07.05.2014 außer Kraft.

Dittelsdorf, den 24.08.2020

2020_10_16_FriedhofsGebO_genehmigt06102020

 

Sa, 03. Okt 19 Uhr 30 Jahre Deutsche Einheit – Gott sei Dank! (Löbau)

Gottesdienst zum Tag der Deutschen Einheit

Am Freitag, dem 2. Oktober laden wir 19 Uhr in die Nikolaikirche zum traditionellen ökumenischen Gottesdienst ein. Der Gottesdienst steht unter dem Thema „Wir sind so frei …“ und wird von Pfarrer Steffen Börner und Superintendentin Antje Pech, sowie dem Collegium Canorum Lobaviense und KMD Christian Kühne gestaltet.

Das traditionelles „Bier und Bockwurst-Essen“ muss wegen der Corona-Pandemie leider entfallen – stattdessen gibt es am Kirchenausgang „Bier und Snack“.

Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit.

Am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober, lädt der Ev.-Luth. Kirchenbezirk ganz herzlich zum Bürgerfest auf den Löbauer Altmarkt ein.

Der Kirchenbezirk hat sich der Initiative „3. Oktober – Deutschland singt. 30 Jahre Einheit - Gott sei Dank! Wir feiern mit Chören und einem offenen Singen auf Marktplätzen im ganzen Land.“ angeschlossen. Schirmherr der Initiative ist Bischof Heinrich Bedford-Strohm, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland. Informationen zur Initiative sind unter https://www.3-oktober-deutschland-singt.de/ zu finden.

Alle, die dieses Bürgerfest aktiv mitgestalten möchten, sind herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich dazu in der Superintendentur unter suptur.loebau_zittau@evlks.de an.

Wahlergebnis KV-Wahl 2020-2026

Abkündigung des Wahlergebnisses im Gottesdienst am 27.09.2020
(in Leuba, Dittelsdorf und Wittgendorf)

Am Sonntag, den 20. September 2020 fand in der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Siebenkirchen Dittelsdorf zwischen 11 und 15 Uhr in Ostritz, Schlegel und Oberseifersdorf die Wahl des neuen Kirchenvorstandes statt. Es sind 257 Stimmenzettel eingegangen. Von den dreizehn Kandidaten sind die sieben Personen mit den meisten Stimmen gewählt.

Namentlich sind das: Herr Neumann Steffen (185), Herr Rieger Thomas (175), Frau Offermann Manuela (168), Herr Köhler Ralph (145), Frau Lowaschi Britta (120), Frau Dittrich Ines (112), Frau Hirsch Stefanie (109).

Danke noch einmal an alle, die sich bereit erklärt haben, zu kandidieren!

Dank ebenso allen, welche die Wahl unterstützten!

Glückwunsch allen, die in den neuen Kirchenvorstand gewählt wurden!

Am 07.10.2020 werden drei weitere Kandidaten in den Kirchenvorstand nach berufen.

Wir erbitten und wünschen weiterhin Gottes Segen für diesen wichtigen Dienst und bitten die ganze Gemeinde, für alle Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen weiterhin zu beten!

Hahnenschrei Oktober/November

Liebe Gemeinde und liebe Gäste,

wir als Kirchgemeinde suchen das Beste für unsere Stadt und unser Dorf und beten hierfür stets um Gottes Segen!
Dankbar sind wir für das, was in den vergangenen Monaten - trotz Corona - im Gemeindeleben möglich war, dass Begegnungen, Gespräche und Austausch stattfinden konnte. Kleine Streiflichter finden Sie in der Rubrik Rückblicke auf Seite 13.
Dankbar sind wir auch dafür, dass sich wieder Kirchenvorsteher/innen bereit erklärt haben, diesen wichtigen Dienst und dieses Amt zu übernehmen. Alle stellten sich im letzten Hahnenschrei vor und im Vorstellungsgottesdienst am 13. September konnte sich ebenfalls jeder ein persönliches Bild machen. Da die Wahl - während ich diese Zeilen schreibe - noch vor uns liegt, können die Ergebnisse erst in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden.
Vor uns liegen noch andere schöne und besondere Ereignisse sowohl des sich wiederholenden Kirchenjahres als auch einmaliger Natur. Diese können Sie ab Seite 4 für die Kinder und ab Seite 6 für sich persönlich entdecken. Lassen Sie sich gerne hierzu einladen!
Damit diese Veranstaltungen über die nächsten Jahre weiterhin stattfinden können, bitten wir auch dieses Jahr wieder darum, Ihr Kirchgeld zu bezahlen und bedanken uns für alle, dies dies treu tun. Denn die schönsten Dinge im Leben, sind keine Dinge: Perspektive, Trost, Glaube, Liebe, Hoffnung, Werte und Gemeinschaft bleiben einfach unbezahlbar, wenngleich alle irdischen Dienste dennoch etwas Geld verbrauchen. Herzlichen Dank vorweg!
Danken möchte ich ebenfalls im Namen des Kirchenvorstandes allen Gebern der Erntedankgaben und Unterstützern unserer Kirchweihfeste.
Dieser Hahnenschrei-Ausgabe liegt der Flyer „Weihnachten im Schuhkarton“ bei. Nutzen Sie auch diese Möglichkeit, um anderen eine Freude zu bereiten, die unbezahlbar ist!
Bleiben Sie behütet,
Pfarrer Martin Wappler

(Editorial Hahnenschrei Oktober/November 2020)