Da es viele Fragen und manche Unsicherheiten zur Thematik gibt, sind hier die aktuellen Vorgaben der sächsischen Landeskirche zum Thema Corona-Maßnahmen veröffentlicht.
Vollständig auch unter diesem LINK EVLKS!
Download/Ansicht: Orientierungsplan für kirchliches Leben unter Corona-Pandemie-Bedingungen_Stand 22.11.2021!
Gottesdienste ab dem 22. November 2021:
Durch das Angebot von kostenfreien Tests sollen weiterhin alle Menschen einen Zugang zum Gottesdienst erhalten (sofern der Test negativ ausfällt). Aufgrund der pandemischen Lage wird eine Testpflicht für alle empfohlen. Diese stellt den weitestgehenden Schutz aller Teilnehmenden dar. Alternativ kann auch die 3G-Regel angewendet werden. Die Kirchgemeinden werden gebeten, für alle Teilnehmenden eine Möglichkeit zu einem Selbsttest unter Aufsicht vor dem Gottesdienst zur Verfügung zu stellen, möglich ist jedoch ebenfalls der Nachweis eines gültigen Testzertifikats aus einem Testzentrum. Im Gottesdienst gelten weiterhin die AHA-Regeln (Abstand, FFP2-Masken) und Kontaktnachverfolgung.
Da die Gottesdienste aufgrund der oben benannten Regelungen nun mit zusätzlichem Aufwand und einer erhöhten Zahl an Mitwirkenden im Vorfeld verbunden sein werden, ermutigen wir dazu, den bisherigen Gottesdienstplan nochmals zu prüfen und ggf. an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Zur Kommunikation bitten wir um Beachtung der unten genannten Hinweise.
Gruppen und Kreise:
Für die Treffen in Gruppen und Kreisen müssen erneut digitale oder kreative Lösungen gefunden werden. In Präsenz sind Treffen ab dem 22. November 2021 nicht mehr möglich. Selbiges gilt auch für Proben und Konzerte im Bereich Kirchenmusik.
Christenlehre und Konfirmandenunterricht / Kinder- und Jugendarbeit
Außerschulische Bildungsangebote sind weiterhin möglich für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren, die aufgrund des Besuches von Schule oder Kita der dortigen Testpflicht unterliegen. Kinder- und Jugendliche, die aufgrund der Schließung der Schule nicht getestet werden (und weder erkrankt noch in Quarantäne sind), können mit einem Testnachweis teilnehmen. Bei allen Angeboten sollte auf die Einhaltung von Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden. Digitale Formate sind erneut zu prüfen.
Krippenspiele:
Krippenspielproben können im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit mit Mitwirkenden bis einschließlich 16 Jahren stattfinden, wobei die entsprechenden Tests in der Schule (oder bei Schulschließung ein anderer Testnachweis) Voraussetzung sind. Auf die Einhaltung von Mindestabständen muss zwingend geachtet werden, eine entsprechend reduzierte Besetzung wird dringend empfohlen.
Stand: 22.11.2021
Gremiensitzungen:
Die Sitzungen von Gremien sollten digital stattfinden. Sofern eine Präsenzsitzung zwingend erforderlich ist, kann diese unter der bisher vorgesehenen Testpflicht für alle geplant werden.