In diesem Jahr werden in unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. Wir in Siebenkirchen haben als Wahltag Sonntag, den 20.09.2020 festgelegt. Sowohl in Ostritz, Schlegel und Oberseifersdorf kann im Anschluss an den jeweiligen Festgottesdienst zwischen 11 und 15 Uhr gewählt werden.
Jede unserer ehemaligen Kirchgemeinden (Ostritz-Leuba, Hirschfelde-Dittelsdorf-Schlegel und Oberseifersdorf-Wittgendorf) hat ihre eigene Wählerliste (Liste derer, die in Siebenkirchen wählen dürfen ab dem 14. Lebensjahr). Diese Wählerlisten sind vom 19. Mai bis 19. Juli 2020 im Pfarramt Dittelsdorf ausgelegt, um Einsicht zu nehmen. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerlisten können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 31.07.2020 an den Kirchenvorstand gerichtet werden.
Per Ortsgesetz hat der Kirchenvorstand festgelegt, dass der neue Kirchenvorstand aus den (beiden) Pfarrer/innen der Kirchgemeinde und 10 Kirchenvorsteher/innen, die Laien sein müssen besteht. Von den Kirchenvorstehern sind 7 zu wählen und 3 zu berufen.
Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 02.08.2020 im Pfarramt Dittelsdorf eingereicht werden. Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen (Wortlaut und Informationen siehe auch www.kirchenvorstand-sachsen.de).
Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 09.09.2020 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.
Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind herzlich eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen. Es geht um das Wohl unserer Kirchgemeinde, unserer Kirche.
Veröffentlicht in unserem Hahnenschrei Juni/Juli 2020.