Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen EVLKS

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Nach der Corona-Schutz-Verordnung vom 30. April 2020 sind Gottesdienste in geschlossenen Räumen ohne Personenobergrenze unter Sicherstellung der Abstands- und Hygieneregeln möglich. Gottesdienste im Freien sind mit maximal 50 Besucherinnen und Besuchern möglich. Anhand der ab dem 4. Mai geltenden Regelungen wurde das Hygiene-Schutz-Konzept II der EVLKS für die Feier von Gottesdiensten sowie die Checkliste angepasst.

Auszug von EVLKS.DE

 

Bild: https://www.publicdomainpictures.net/en/view-image.php?image=319825&picture=coronavirus-infection-no-entry. Karen Arnold