Absage: Sa, 27.11. 18 Uhr Lustige Noten (Dittelsdorf)

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Einstimmen in den ersten Advent mit den lustigen Noten, geplant für Samstag, den 27.11.2021 um 18 Uhr in der Kirche Dittelsdorf, zunächst abgesagt wurde.

Angesetzt wurde es noch einmal auf den 4. Advent, 19.12.2021 um 14 Uhr. Wir werden sehen, wie dann die entsprechenden Vorgaben sind.

Aktuelle Corona-Informationen (EVLKS)

Da es viele Fragen und manche Unsicherheiten zur Thematik gibt, sind hier die aktuellen Vorgaben der sächsischen Landeskirche zum Thema Corona-Maßnahmen veröffentlicht.

Vollständig auch unter diesem LINK EVLKS!
Download/Ansicht: Orientierungsplan für kirchliches Leben unter Corona-Pandemie-Bedingungen_Stand 22.11.2021!

Gottesdienste ab dem 22. November 2021: 

Durch das Angebot von kostenfreien Tests sollen weiterhin alle Menschen einen Zugang zum Gottesdienst erhalten (sofern der Test negativ ausfällt). Aufgrund der pandemischen Lage wird eine Testpflicht für alle empfohlen. Diese stellt den weitestgehenden Schutz aller Teilnehmenden dar. Alternativ kann auch die 3G-Regel angewendet werden. Die Kirchgemeinden werden gebeten, für alle Teilnehmenden eine Möglichkeit zu einem Selbsttest unter Aufsicht vor dem Gottesdienst zur Verfügung zu stellen, möglich ist jedoch ebenfalls der Nachweis eines gültigen Testzertifikats aus einem Testzentrum. Im Gottesdienst gelten weiterhin die AHA-Regeln (Abstand, FFP2-Masken) und Kontaktnachverfolgung.

Da die Gottesdienste aufgrund der oben benannten Regelungen nun mit zusätzlichem Aufwand und einer erhöhten Zahl an Mitwirkenden im Vorfeld verbunden sein werden, ermutigen wir dazu, den bisherigen Gottesdienstplan nochmals zu prüfen und ggf. an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Zur Kommunikation bitten wir um Beachtung der unten genannten Hinweise.

Gruppen und Kreise:

Für die Treffen in Gruppen und Kreisen müssen erneut digitale oder kreative Lösungen gefunden werden. In Präsenz sind Treffen ab dem 22. November 2021 nicht mehr möglich. Selbiges gilt auch für Proben und Konzerte im Bereich Kirchenmusik.

Christenlehre und Konfirmandenunterricht / Kinder- und Jugendarbeit

Außerschulische Bildungsangebote sind weiterhin möglich für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren, die aufgrund des Besuches von Schule oder Kita der dortigen Testpflicht unterliegen. Kinder- und Jugendliche, die aufgrund der Schließung der Schule nicht getestet werden (und weder erkrankt noch in Quarantäne sind), können mit einem Testnachweis teilnehmen. Bei allen Angeboten sollte auf die Einhaltung von Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden. Digitale Formate sind erneut zu prüfen.

Krippenspiele:

Krippenspielproben können im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit mit Mitwirkenden bis einschließlich 16 Jahren stattfinden, wobei die entsprechenden Tests in der Schule (oder bei Schulschließung ein anderer Testnachweis) Voraussetzung sind. Auf die Einhaltung von Mindestabständen muss zwingend geachtet werden, eine entsprechend reduzierte Besetzung wird dringend empfohlen.

Stand: 22.11.2021

Gremiensitzungen:

Die Sitzungen von Gremien sollten digital stattfinden. Sofern eine Präsenzsitzung zwingend erforderlich ist, kann diese unter der bisher vorgesehenen Testpflicht für alle geplant werden.

Gebührenordnung unserer Kirchgemeinde

Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die einmalig oder regelmäßig/laufend anfallen können. Sie werden von Bürgern bzw. Unternehmen als Gegenleistung für die (tatsächliche) Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen entrichtet. Die Gebührenhöhe sollte sich an den für die betreffende Leistungserstellung angefallenen Kosten orientieren und diese ganz oder teilweise decken.
(Auszug aus, https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-gebuehren.html, 12.11.2021)

Hier finden Sie unsere Gebührenordnung:

2021_09_16_Gebührenordnung_Siebenkirchen

So, 31. Okt 10:00 Regionaler Reformationsgottesdienst (Ostritz)

Die Reformation war eine europäische Erneuerungsbewegung.

Die Reformation war eine religiöse Erneuerungsbewegung im 16. Jahrhundert, die sich über ganz Europa erstreckte. An ihrer Spitze standen Personen wie der Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther. Er löste diese Bewegung aus, als er sich gegen missbräuchliche Praktiken in der Kirche wandte. Er wollte die Kirche reformieren, also erneuern. Er wollte die Kirche nicht spalten. Einmal angestoßen, ließ sich die Bewegung nicht mehr stoppen.

Den ersten Anstoß zur Reformation gab der Ablasshandel. Gläubige konnten sich mit dem Kauf eines sogenannten Ablassbriefes Anteile an einem „Schatz der Kirche“ kaufen. Dahinter stand die Vorstellung, die Heiligen hätten vor Gott überschüssige Verdienste erworben, die auch für das Heil anderer Menschen ausreichten. Dieser Schatz wurde von der Kirche verwaltet und Gläubige konnten sich Anteile daran kaufen – zu ihrem eigenen Heil.

Luther sah im Ablasshandel einen Missbrauch. In seinen 95 Thesen wandte er sich gegen die geschürte Angst vorm Fegefeuer. Der Ablass sei ein Geschäft für die Kirche, aber ohne Wirkung für die Gläubigen. Die Gläubigen sollten lieber Christus „durch Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen trachten und dass sie lieber darauf trauen, durch viele Trübsale ins Himmelreich einzugehen, als sich in falscher geistlicher Sicherheit zu beruhigen“ (Thesen 94 und 95). In weiteren Schriften erläuterte Luther seine biblisch begründete Vorstellung von der „Rechtfertigung allein durch den Glauben“ .

(Auszug von https://www.ekd.de/Reformation-11255.htm)